| 5 goldene Regeln für sicheren Fernzugriff auf Unternehmensdaten |
1) Mitarbeiter für Chancen und
Risiken sensibilisieren
Wissen schützt: Durch entsprechende Information und
Schulung seitens der IT-Abteilung sollte bei Mitarbeitern ein
Bewusstsein für die Chancen, aber auch potenziellen Gefahren des
Fernzugriffs auf Daten geschaffen werden.
2) Benutzerfreundlichkeit sorgt
für Akzeptanz
Gerade bei einer sicherheitsrelevanten Thematik wie dem
Fernzugriff auf sensible Informationen sollte darauf geachtet
werden, es dem Mitarbeiter so einfach wie möglich zu machen. Je
automatisierter, unkomplizierter und anwenderfreundlicher die
Nutzung erfolgen kann, desto weniger Fehlerquellen gibt es und
desto geringer ist das Risiko, dass eine Lösung entweder gar
nicht verwendet oder umgangen wird.
3) Einsatz von Software-VPNs nur
auf dedizierten Endgeräten
Die Installation eines VPN-Clients (Virtual Private
Network) stellt oft die einfachste Möglichkeit für einen
Fernzugriff dar. Über die so getunnelte Verbindung
wird dann zum Beispiel auf Terminalserver zugegriffen. Aus
Sicherheitsgründen ist diese Vorgehensweise aber nur dann
empfehlenswert, wenn eine Infektion des jeweiligen PCs
beziehungsweise Notebooks mit Viren, Trojanern oder anderer
Malware ausgeschlossen werden kann.
4) Bei potenziell unsicheren
Rechnern Speziallösungen nutzen
Soll Mitarbeitern beispielsweise auch ein Zugriff von
potenziell unsicheren Rechnern gestattet werden, etwa vom
Privat-PC oder im Urlaub aus dem Internetcafe beziehungsweise vom
Hotel-PC aus, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Für
diesen Einsatzweck empfehlen sich Lösungen, die komplett autark
von der lokal installierten Software (inklusive eventuell
vorhandener Viren und Trojaner) agieren. Eine Möglichkeit dafür
ist die Ausführung einer speziell gehärteten und hochsicheren
Linux-Umgebung von einem USB-Stick aus.
5) Zwei-Faktor-Authentisierung
sorgt für zusätzliche Sicherheit
Durch den Einsatz einer Zwei-Faktor-Authentisierung kann
die Sicherheit beim Fernzugriff deutlich gesteigert und ein
Missbrauch durch das Ausspähen von Zugangsdaten
wirkungsvoll verhindert werden. Neben den klassischen
Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort) kommt hier eine weitere
Komponente ins Spiel, deren physischer Besitz für den Zugriff
zwingend erforderlich ist. Dies kann etwa eine Smartcard oder ein
USB-Token sein. Auch ein per Token jeweils neu erstelltes, für
nur eine Sitzung gültiges Passwort zählt zu den möglichen
Varianten.
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